Manchmal kommt es vor, dass Menschen bei Kontrollen ihr Pass abgenommen wird (z.B. im Zug von der Bundespolizei) und nicht direkt wieder zurückgegeben wird. Das geschieht, wenn beispielsweise die eigentliche Kontrolle in einer weiteren deutschen Behörde erfolgt und dort dann die Dokumente nicht den entsprechenden Inhabern zugeordnet werden können.
Helfen kann hier ein Kontakt beim Bundesverwaltungsamt, genauer gesagt die „Servicestelle ausländische Funddokumente„. Dort wird ein Teil dieser „heimatlosen“ Pässe, die bisher keinem Menschen zugeordnet werden konnten, gesammelt.
Unter Angaben von Name, Vorname, Geburtsdatum und Herkunftsland kann eine Mail an die Behörde geschickt werden, in der ermittelt wird, ob der Pass des Menschen dort möglicherweise vorliegt. Soweit möglich werden laut Bundesverwaltungsamt Dokumente sofort – in der Regel über die zuständige Ausländerbehörde oder die entsprechende ausländische Botschaft – an den Inhaber zurückgegeben. Bei Papieren, die eindeutig einem Asylantragsteller zugeordnet werden können, erfolgt eine Weiterleitung an das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Kontakt zum Erfragen von Pässen:
Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln
Telefon 0228 / 99358-8242
Mail funddokumente@bva.bund.de
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