Vor einigen Tagen hat der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Hans-Eckard Sommer, die Flüchtlingsräte wie folgt scharf kritisiert. Vor einer geplanten Abschiebung zu warnen, müsse „mit Mitteln des Strafrechts geahndet werden“ (siehe etwahttps://www.sueddeutsche.de/politik/asylpolitik-bamf-chef-kritisiert-selbst-ernannte-fluechtlingsraete-1.4381374)
Eine derartige Kriminalisierung der Flüchtlingshilfe, also von Ehrenamtlichen, Rechtsanwälten und Beratungsstellen sowie mittelbar der Presse, sieht auch der aktuelle Gesetzentwurf zu einemZweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (euphemistisch bezeichnet mit „Geordnete Rückkehr-Gesetz“) vor.
Inzwischen fordert die CDU/CSU Fraktion, die öffentliche Förderung von Flüchtlingsräten zu beenden und deren Gemeinnützigkeit zu hinterfragen:
Mit erfreulich deutlicher Kritik lehnt der Ratspräsident der Evangelischen Kirche in Deutschland, Heinrich Bedford-Strohm, die von Bundesinnenminister Horst Seehofer geplante und vom Präsident des Bundesamtes für Migration geforderte Kriminalisierung von Flüchtlingshelfern ab:
„Eine Kriminalisierung von Flüchtlingshelfern ist das letzte, was wir jetzt brauchen“, sagte der bayerische Landesbischof den Nürnberger Nachrichten. Bundesinnenminister Horst Seehofer plant, die gezielte Information von Asylbewerbern, denen die Abschiebung droht, über ihren Abschiebetermin strafbar zu machen. Flüchtlingshelfer, die solche Informationen weitergeben, um Abschiebungen zu verhindern, würden dann eine Straftat begehen. Das stößt auf breite Kritik, der sich Bedford-Strohm anschließt. Er sagte: „Ich habe ja viel zu tun mit Menschen, die sich in der Flüchtlingshilfe engagieren. Das sind nicht Menschen, die generell Abschiebungen verhindern.
Nein: Sie kommen mit sehr konkreten menschlichen Schicksalen. Wir dürfen bei all den rechtlichen Prozessen auch nie den Menschen aus dem Blick verlieren. Daher bin ich sehr dankbar, dass ich Ansprechpartner auch aus der bayerischen Politik habe, die sehr genau hinhören und in je einzelnen Fällen helfen. Solche Fälle nochmal anzuschauen, das halte ich für eine Tugend. Das stärkt den Rechtsstaat. Daher ist es gut und richtig, dass die Menschen, die nah dran sind und die Einzelschicksale kennen, diese auch weitergeben und ungerechtfertigte Abschiebungen zu verhindern versuchen.“
Siehe: http://www.nordbayern.de/region/bedford-strohm-fluchtlingshilfe-soll-legal-bleiben-1.8743721
Inzwischen haben die Landesflüchtlingsräte in Deutschland eine sehr qualifizierte Stellungnahme herausgegeben:
Gegen die geplante Kriminalisierung gibt es inzwischen eine Vielzahl von Initiativen: