In einer einzigen Zahl drückt sich manchmal mehr aus, als in einem langen Argument. Wir veröffentlichen solche Zahlen hier regelmäßig und ordnen diese ein.
72. Dies ist die Anzahl der Städte, die sich aktuell in Deutschland als “Sichere Häfen” einer Aktion der Initiative Seebrücke angeschlossen haben. Damit engagieren sich die Städte, Gemeinden und Landkreise gegen das Sterben im Mittelmeer und gegen die Kriminalisierung von Seenotretter*innen. Das kann unter anderem bedeuten, dass der Ort aus Seenot gerettete Menschen zusätzlich zur ohnehin bestehenden Quote aufnimmt, oder das die Patenschaft für eine Seenotrettungsorganisation übernommen wird. Auch Dortmund ist mit dabei.
Die Zahl der Häfen, die ein Rettungsschiff mit Geflüchteten an Bord aktuell tatsächlich anlaufen kann, lässt sich nicht exakt benennen. Die Entscheidung darüber, welcher Hafen angesteuert wird, trifft nicht der Kapitän, sondern die jeweils zuständige Rettungsleitstelle. Grundlage allen Handelns ist internationales Recht: das Seerecht, die Europäische Menschenrechtskonvention, sowie die Genfer Flüchtlingskonvention. Küstenstaaten können allerdings Schiffen das Einlaufen in ihre Häfen verwehren, da diese zu ihrem Hoheitsgebiet gehören. Schiffe wiederum können sich auf das so genannte Nothafenrecht berufen. Dieses Völkergewohnheitsrecht sieht vor, dass Menschen, deren Leben davon abhängt, das Einlaufen in einen sicheren Hafen nicht verwehrt werden kann; die Konditionen, zu denen das geschieht, hat die International Maritime Organization 2003 in Richtlinien festgehalten.
In diesem komplexen Geflecht aus Regularien, Gesetzen und Richtlinien wird eines deutlich: um wirklich etwas gegen das Sterben der Menschen im Meer zu bewirken, müssen Politiker und Regierungen möglichst vieler Länder gemeinsam daran arbeiten, dass Hilfe möglich wird.