Die zahlreichen und leider auch unterschiedlichen aufenthaltsrechtlichen Gebührentatbestände sind konkret im Kapitel 3 der Aufenthaltsverordnung zum Aufenthaltsgesetz in den §§ 44 bis 54 geregelt. Dort sind auch die Gebührenbefreiungen, Ermäßigungen und Gebühren für Minderjährige etc. geregelt. Insgesamt gibt es rund 123 unterschiedliche Gebührentatbestände, die im hiesigen Kassenverfahren hinterlegt sind. Für Interessierte können die einzelnen Positionen
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