In einer einzigen Zahl drückt sich manchmal mehr aus, als in einem langen Argument. Wir veröffentlichen solche Zahlen hier regelmäßig und ordnen diese ein.
50,2%. Das ist die sogenannte „bereinigte Schutzquote“, die Quote an Menschen aus der ganzen Welt, über deren Asylantrag inhaltlich entschieden wird und denen dann Asyl gewährt wird. Dieser Zahl gegenüber steht die unbereinigte Schutzquote: 35,1%. Hier werden auch die Anträge mit in Betracht gezogen, über die inhaltlich gar nicht entschieden wird, zum Beispiel weil ein anderes Land laut Dublinverfahren für die Beurteilung zuständig ist. Dadurch erhöht sich die die Gesamtzahl der Asylanträge, die bei der Berechnung der Schutzquote in Betracht gezogen wird, jedoch bleibt die Anzahl der positiven Entscheidungen gleich, und die Schutzquote sinkt. Es sieht dann so aus, als wären viele Asylanträge unbegründet, zumindest wird laut Proasyl deswegen gerne die unbereinigte Schutzquote genau zu diesem Zweck angeführt. Dazu kommt noch, dass beide Schutzquoten nur die erste Entscheidung berücksichtigen: falls ein negativer Entscheid später geändert wird, zum Beispiel weil es vor Gericht zu einer andere Entscheidung kommt, verändert das die Quote nicht. Würde man diese in Betracht ziehen, wäre die bereinigte Schutzquote noch höher.
Die Schutzquote beziehen sich auf alle Länder. Wie man diese Schutzquote berechnet, ändert natürlich auch die Statistik für einzelne Länder. Asylanträge von Menschen aus Afghanistan werden laut der bereinigten Schutzquote zu 52,1% bewilligt, nicht nur 37,5%. Dies ist nicht nur für die mediale und politische Darstellung wichtig, sondern hat auch direkte, praktische Konsequenzen: Asylbewerber werden nach dem Herkunftsland in Bewerber mit guter oder schlechter Bleibeperspektive vorsortiert. Hiernach richtet sich zum Beispiel, ob jemand bei laufendem Asylverfahren Zugang zu Integrationskursen erhält. Diese Einteilung wiederum richtet sich nach der unbereinigten Schutzquote!